Silberner Uhu - Satzung
Deutscher Preis für Vogelmaler "Silberner Uhu"
des Förderkreises für Vogelkunde und Naturschutz am Museum Heineanum e.V. / Halberstadt
Die Vogelmalerei erfährt in Deutschland zu Unrecht eine sehr geringe öffentliche Wahrnehmung. Um den internationalen Maßstab zu erreichen,soll dieses Genre gefördert werden. Mit diesem Preis will der Förderkreis für Vogelkunde und Naturschutz am Museum Heineanum e.V. (kurz: Förderkreis Heineanum) die hervorragende, aber zu wenig gepflegte Tradition der Vogelmalerei in Deutschland unterstützen und wieder stärker in das Licht der Öffentlichkeit rücken.
Gefördert werden sollen vor allem Vogelmaler im Sinn von „wildlife artists“, die künstlerische und traditionell fachliche Darstellungen vereinen. In einer Sonderausstellung werden die besten Arbeiten präsentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
§ 1
Preisgestaltung
Der Preis wird deutschlandweit ausgeschrieben.
Der Preis wird gestiftet vom Förderkreis Heineanum.
Er besteht aus einer Ehrennadel – dem „Silbernen Uhu“ – und ist mit 1.000 Euro dotiert.
Er wird alle zwei Jahre verliehen, erstmals 2003.
§ 2
Kriterien für Teilnahme / Bedingungen
Jede*r Künstler*in kann maximal zwei Werke zur Bewertung einreichen. In die Wertung kommen nur Originalwerke, die in den vergangenen zwei Jahren als eigenständige künstlerische Leistung entstanden sind. Die Urheberrechte sind dabei zu wahren. Die Motive müssen dem Preisinhalt entsprechen.
Der Bewerbung ist ein künstlerischer Lebenslauf beizufügen. Die Bilder müssen gerahmt sein und sollten ein Maximalmaß 80 x 60 cm (Format A1) nicht überschreiten. Hinsichtlich der Technik bestehen keine Vorgaben.
Für den Transport sind die beteiligten Künstler*innen verantwortlich.
§ 3
Jury
Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury. Jurymitglieder sind mindestens:
ein*e Vertreter*in des Förderkreises Heineanum,
ein*e Vertreter*in des Museums Heineanum / Halberstadt,
zwei Künstler*innen sowie
zwei Mitglieder der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft.
Den Vorsitz führt der Vertreter des Förderkreises Heineanum. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Eine Verpflichtung zur Preisvergabe besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 4
Preisvergabe
Der Preis wird im Rahmen einer Festveranstaltung überreicht.
Zur Preisverleihung werden Medienvertreter geladen und das prämierte Werk wird in ornithologischen Fachzeitschriften veröffentlicht.
Halberstadt, im Januar 2003 [Ergänzung: November 2022]
Frank-Ulrich Schmidt
Vorsitzender