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Wichtigstes Förderinstrument für Unternehmen

Ab 1. Januar 2018 folgende Fördersätze:

Sachkostenbezogene Förderung:

• für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 25 %
• für Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 15 %
• für sonstige Betriebsstätten: 5 % 
des förderfähigen Investitionsvolumens.

Lohnkostenbezogene Förderung:

Der Fördersatz beträgt 10 % der festgesetzten Lohnkosten.

Der Basisfördersatz kann im Rahmen eines Zuschlagssystems um bis zu 5 % erhöht werden, wenn bestimmte Struktureffekte erfüllt werden.

Alle anderen Förderbedingungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gelten weiterhin, so zum Beispiel:

Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind bzw. tarifgleich zahlen,  können die Basisförderung um 5 % erhöhen
die Themen „Unternehmensnachfolge“ und „FuE“ werden mit 5 % höherer Förderung gegenüber der Basisförderung berücksichtigt 
die „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ und der „Ausländeranteil an den neuen Mitarbeitern“ sind Förderschwerpunkte
Wegfall des Förderausschlusses von Software

Mehr Informationen inklusive der Änträge etc.zur GRW Unternehmensförderung finden Sie hier!


Quelle:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Hotline 0800 56 007 57
Fax      0391 589-8080
E-Mail: info@ib-lsa.de
www.ib-sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

© Jörg Willeke E-Mail