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Grundstücks- und Gebäudeeigentümer im Sanierungsgebiet Halberstadt können auch in den Jahren 2021 und 2022 fünf Prozent an Kosten sparen, wenn sie ihre Ausgleichsbeiträge vorzeitig ablösen.
Im Sanierungsgebiet Halberstadt müssen Ausgleichsbeiträge abgeführt werden, weil durch die sanierte Infrastruktur wie zum Beispiel Straßen und Gehwege das Eigentum an Wert gewinnt. Ein weiterer positiver Effekt: Die Stadt investiert dieses Geld der Bürger in wichtige Bauprojekte.
Die bestehende Regelung zur Reduzierung der Ausgleichsbeiträge ist durch einen Beschluss des Stadtrates am 10. Dezember 2020 für weitere zwei Jahre verlängert worden. Wer also bis zum 31. Dezember 2022 seinen Ausgleichbeitrag zahlt, spart fünf Prozent.
Näheres dazu ist im Amtsblatt 02/2021 aufgeführt.
Das Amtsblatt ist ab 4. Februar 2021 im Bürgerbüro / Rathaus sowie während der bekannten Öffnungszeiten in den Verwaltungsstellen der Ortsteile Emersleben, Klein Quenstedt, Langenstein sowie im Schachdorf Ströbeck einzusehen bzw. kostenlos erhältlich. Darüber hinaus ist es auf der Internetseite der Stadt Halberstadt unter www.halberstadt.de in der Rubrik Bürger+Rathaus zur Einsichtnahme und zum Downloaden eingestellt.
Stadtverwaltung Halberstadt/Pressestelle/04.02.2021