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Vorschlagsliste zur Schöffenwahl liegt im Bürgerbüro aus

Der Stadtrat Halberstadt hat in der Sitzung am 14. Juni 2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Magdeburg und das Amtsgericht Halberstadt gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 18. Juni 2018 bis zum 22. Juni 2018 zu jedermanns Einsicht im

Rathaus Halberstadt Holzmarkt 1

Bürgerbüro

aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Fachbereich Innere Verwaltung/KITA/Schulen, Domplatz 49, 38820 Halberstadt, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

 

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle

© Laura Christin Mech E-Mail