Presse
HomeDie Stadt Halberstadt versteigert künftig sichergestellte Fahrzeuge.
Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Autos, welche im öffentlichen Verkehrsraum ohne gültige Zulassung abgestellt wurden. Alle Informationen zu den Fahrzeugen sowie zu den Bedingungen der Versteigerung werden über die Internetseite der Stadt Halberstadt veröffentlicht. Die Fahrzeuge werden zum Großteil ohne Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugzulassung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II versteigert.
Die Fahrzeuge werden von der Stadt Halberstadt im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft. Hinsichtlich des Zustandes, der Funktionsfähigkeit und sonstiger Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die zulassungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Gebrauch eines erworbenen Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum hat der Erwerber selbst zu klären.
Nach Abschluss des Kaufvertrages ist ein gekauftes Fahrzeug vom Erwerber am Verwahrort abzuholen. Es wird darauf hingewiesen, dass angebotene Fahrzeuge noch durch die Berechtigten ausgelöst werden können. Eine Veräußerung findet in einem derartigen Fall nicht mehr statt.
Am 20.11.2023 wird das erste Fahrzeug auf der Homepage https://hbs.city/fahrzeuge zur Versteigerung veröffentlicht.
_______
© Stadt Halberstadt, 17.11.2023