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HomeAus Anlass der derzeitigen hochsommerlichen Temperaturen und im Zusammenhang mit der anhaltenden Trockenperiode sowie hohen Waldbrandgefahr weist der Landkreis Harz ausdrücklich darauf hin, dass das Baden in verschiedenen Stauseen sowie das Befahren der freien Landschaft mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten ist.
Mit Allgemeinverfügung vom 21.05.2016 hat der Landkreis das Baden in der Vorsperre Rappbode, der Vorsperre Hassel, im Hochwasserrückhaltebecken Kalte Bode, der Talsperre Königshütte und der Rappbodetalsperre sowie im Teufelsteich untersagt.
Nach dem Landeswaldgesetz ist das Befahren der freien Landschaft mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten. Dieses Verbot schließt auch nicht gesondert gekennzeichnete Wald- und Feldwege mit ein.
Der Landkreis Harz führt aus diesen Gründen gemeinsam mit dem Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt verstärkt Kontrollen durch. Die Kontrolleure können sich entsprechend ausweisen.
Text: Manuel Slawig, Landkreis Harz
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