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Verkehrsüberwachung im Bereich „Rote Föhr“

Die Überwachungsergebnisse aus den Vorjahren gaben Anlass, am 23. Juni 2020 in der Zeit von 14:21 bis 19:30 Uhr die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Bereich „Rote Föhr“ zu überwachen.

Die genannte Straße befindet sich in einem Wohn- und Erholungsgebiet, wo mit vermehrten Fußgänger- und Radfahrverkehr zum „Halberstädter See“ zu rechnen ist. Die entsprechenden Verkehrszeichen der Geschwindigkeitsreduzierung befinden sich an alle Zufahrtsmöglichkeiten von öffentlichen Straßen. Des Weiteren gilt im gesamten Wohngebiet die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“.

Das Team Straßenverkehr stellte im Ergebnis der Messung fest, dass bei 344 Durchfahrten sich 76 Fahrzeugführer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hielten.

18 Fahrzeugführer erhalten einen Bescheid von der Zentralen Bußgeldstelle in der Polizeiinspektion Zentrale Dienst Sachsen-Anhalt.

Die Höchstgeschwindigkeit wurde mit 67 km/h gemessen. Das bedeutet eine Geldbuße von 160,00 Euro sowie Gebühren und Auslagen. Des Weiteren kann ein Fahrverbot von einem Monat als Nebenfolge des Bußgeldbescheides angeordnet werden.

„Das Resultat und der positive Zuspruch der ansässigen Bürger bewegt die Messbeamten zu weiteren Einsätzen“, so das Team Straßenverkehr.

© Erik Hans Herrmann Meichler E-Mail