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Verkehrskontrollen in der Oststraße

Am 30. Juli 2019 wurde durch das Team Straßenverkehr der Ordnungsabteilung auf Grund von vermehrten Anregungen von Anwohnern die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Oststraße überwacht.

Die charakteristischen Merkmale der Messstelle sind die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf Grund der Umleitungsstrecke, des Bahnüberganges sowie des Wohngebietes. Daraus resultiert, dass mit erhöhtem Fußgänger- und Radverkehr zu rechnen ist.

Während der Geschwindigkeitsüberwachung haben 1069 Fahrzeuge die oben genannte Straße befahren, wobei 199 Fahrzeuge schneller als die erlaubten 30 km/h waren.

Eine Auswertung des Überwachungseinsatzes ergab, dass vier Fahrzeugführer mit einem Bescheid von der Zentralen Bußgeldstelle in der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt (ZBS) zu rechnen haben. Die Fahrzeugführer müssen mit einer Geldbuße von 80 Euro, Gebühren und Auslagen sowie einen Punkt rechnen. Dabei durchfuhr ein Fahrzeugführer den Messbereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 57 km/h.

Weitere Einsätze der Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind im Rahmen von präventiven Maßnahmen zur Sicherung des fließenden Verkehrs durch das Team Straßenverkehr geplant.

Anzumerken ist hierbei, dass die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehreren Anwohnern begrüßt worden ist.

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle /01.08.2019

© Anja König E-Mail