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Verkehrskontrolle Sargstedter Weg

Aus der Ordnungsabteilung der Stadt: Die Überwachung an Schulstandorten und schutzbedürftigen Einrichtungen (hier der Schulweg der Kinder von der Sargstedter Siedlung in die Grundschule „Goethe“) ist eine ganzjährige Aufgabe der Polizei und der Stadt Halberstadt als kommunale Überwachungsbehörde.

Diese Aufgabe hat die Stadt Halberstadt als Anlass genommen, am 20.05.2019 in der Zeit von 06:21 bis 11:30 Uhr die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Sargstedter Siedlung/Höhe Einmündung NW- 15-Straße zu überwachen.

Im Ergebnis der Messung ist festzustellen, dass bei 1071 Durchfahrten sich 65 Fahrzeugführer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hielten. Die Höchstgeschwindigkeit von zwei Fahrzeugführern wurde mit 72 km/h gemessen.

Alle Geschwindigkeitsverstöße bewegen sich im Verwarnungsgeldbereich (Geldbuße zwischen 15,00 € und 35,00 €).

Dennoch appelliert die Stadt Halberstadt an die Eltern, weiterhin die zulässige Höchstgeschwin-digkeit von 50 km/h zu berücksichtigen, um somit allen Schülern – gerade auch die Kinder, die zu Fuß oder mit Fahrrad zur Schule kommen - einen sichereren Weg zur Schule zu gewähr-leisten.
Das Resultat bewegt die Messbeamten zu weiteren Einsätzen.

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle /22.05.2019

© Alina Sternke E-Mail