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Veränderte Halteverbote für die Zeit der Straßenreinigung

Mit Inkrafttreten der 18. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung und den damit im Zusammenhang stehenden umfangreichen Änderungen bei den Reinigungsintervallen in vielen Halberstädter Straßen war es erforderlich, einige notwendige Änderungen der zeitlich begrenzten Halteverbote während der Zeit der Straßenreinigung vorzunehmen.

Der Stadt- und Landschaftspflegebetrieb (Stala), Abteilung Stadtreinigung und die Abteilung Ordnung der Stadt Halberstadt bitten daher die Fahrzeugführer, die veränderten Parkverbotsschilder in der Klamrothstraße, Kehrstraße, Praetoriusstraße und Große Ringstraße zu beachten. Vom 26. März an werden die Politessen der Stadtverwaltung die Einhaltung der Parkzeiten kontrollieren. Bei Verletzung der neuen Regelung müssen Verwarngelder erhoben werden. Da die Klusstraße, Westerhäuser Straße und Erich-Bordach-Straße nur noch einmal wöchentlich gekehrt werden, ist hier für einen Reinigungstag das zeitlich begrenzte Halteverbot entfallen.