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HomeAm 30.07.2021 wurde durch das Team Straßenverkehr der Ordnungsabteilung auf Grund einer Beschwerde eines Anwohners die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Oststraße (Höhe Bahnübergang) überwacht. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in diesem Straßenabschnitt auf Grund des Bahnüberganges 30 km/h.
Während der Geschwindigkeitsüberwachung haben 313 Fahrzeuge die oben genannte Straße befahren, wobei 53 Fahrzeuge schneller als die erlaubten 30 km/h waren. Eine Auswertung des Überwachungseinsatzes ergab, dass sich alle Geschwindigkeitsüberschreitungen im Verwarngeldbereich (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranzgrenze bis 21 km/h) befanden. Dabei durchfuhren mehrere Fahrzeugführer den Messbereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 52 km/h (ohne Toleranzabzug).
Weitere Einsätze der Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind im Rahmen von präventiven Maßnahmen zur Sicherung des fließenden Verkehrs durch das Team Straßenverkehr geplant.
Anzumerken ist hierbei, dass die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehreren Anwohnern begrüßt worden ist.
Stadtverwaltung Halberstadt/Pressestelle 04.08.2021