Presse

Home

Trainingsbetrieb für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres kann wieder starten – Stadt öffnet eigene Sportplätze

Die Stadt öffnet unter bestimmten Voraussetzungen ihre eigenen Sportstätten und ermöglicht damit den eingeschränkten Trainingsbetreib für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Ein Trainingsbetrieb wird unter Einhaltung der nachfolgend benannten Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes mit sofortiger Wirkung ermöglicht.

Nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes ist die Ausübung von Sport zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden, für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.

 

Die Nutzung von Sportplätzen ist dabei nur zulässig, wenn von den Vereinen

a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,

b) nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die erforderlich sind und

c) angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.

 

Stadtverwaltung Halberstadt/Pressestelle/07.05.2021

© Larissa Böst E-Mail

  • [(c): Pixabay]