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Stadtverwaltung sucht Wahlhelfer–Vorbereitungen für die Wahlen am 26. Mai gestartet

Am 26. Mai 2019 sind Wahlen. Die Halberstädter Bürgerinnen und Bürger sollten ihr Wahlrecht wahrnehmen und ihre Stimmen für die Wahl eines neuen europäischen Parlamentes, des Kreistages Harz und des Stadtrates Halberstadt abgeben. Darüber hinaus wählen die Bürgerinnen und Bürger der sieben Ortsteile der Stadt Halberstadt ihre Ortschaftsräte neu. Wähler des Kreistages und Stadtrates müssen mindestens 16 Jahre alt sein, Wähler des EU Parlament mindestens 18.

Stadtwahlleiter Timo Günther und sein Team haben alle Hände voll zu tun. Die Wahlvorbereitungen in der Stadtverwaltung Halberstadt sind bereits in vollem Gange. Im Stadtgebiet Halberstadt werden 25 Wahllokale für die 34.390 Wahlberechtigten eingerichtet, die am 26. Mai 2019 von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein werden. Das Wahlteam ist derzeit dabei, die ehrenamtlichen Wahlvorstände, die für einen reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen sorgen, zu besetzen. Pro Wahllokal werden ca. 12 Personen benötigt, um zwei Schichten abzudecken. Hierfür kann sich jeder Bürger ab 16 Jahren melden. Die Beisitzer dieses Wahlehrenamten bekommen für die Kommunalwahl eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro und für die EU-Wahl in Höhe von 25 Euro.

Ende April/Anfang Mai werden die Wahlbenachrichtigungskarten verschickt. Von diesem Zeitpunkt an besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl im Rathaus oder auf schriftlichen Antrag nach Hause. Allgemeine Fragen zu den Wahlen können an das Wahlteam im Büro für Gemeindeangelegenheiten im Rathaus unter der Telefonnummer 03941/551010 oder wahlbuero@halberstadt.de gerichtet werden. Wahlhelfer für die Mitarbeit in den ehrenamtlichen Wahlvorständen melden sich bitte bei Bonny Hupe unter 03941/551055 oder unter hupe@halberstadt.de.

 

Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge, also die Namen derer, die für die Kommunalwahl antreten, endet am 18. März. Am 23. Mai ist die Wahlliste abgeschlossen. Vom 6. bis 10. Mai besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis.

Weitere Informationen können in den nächsten Wochen den Amtlichen Bekanntmachungen an den öffentlichen Bekanntmachungstafeln in Halberstadt und in den Ortsteilen sowie auf der Internetseite der Stadt Halberstadt unter www.halberstadt.de (Rubrik: Bürger+Rathaus) entnommen werden.

 

 

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle /26.01.2019

© Nicola Westphal E-Mail