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Schiedsperson für Schiedsstelle gesucht

Die Stadt Halberstadt sucht zum nächstmöglichen Termin für eine Schiedsstelle im Stadtgebiet eine Schiedsperson.

Aufgabenbereich der Schiedsstellen

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung von Hausordnungen, bei Schmerzensgeld oder sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Eignung für das Schiedsamt

Welche Voraussetzungen muss eine Schiedsperson erfüllen? Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf z. B. nicht vorbestraft sein, sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder unter Betreuung stehen. Vor der Beschlussfassung im Stadtrat wird eine Überprüfung der Bewerber auf Eintragung im Bundeszentralregister durchgeführt.

Außerdem sollte sie das 30. Lebensjahr vollendet haben und wenn möglich nicht älter als 70 Jahre alt sein. Die Schiedsperson soll zudem in dem Bezirk des Schiedsamtes ihren Hauptwohnsitz haben.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Sie sollten zwischen 30 und 70 Jahre alt sein, im Schiedsamtsbezirk wohnen und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sein. Zudem werden erwartet: Schreibgewandtheit (u.a. auch Kenntnisse bei der Arbeit am PC), die ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung in einer möglichst ruhigen und entspannten Atmosphäre.

Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren durch den Stadtrat gewählt und vom Amtsgericht Halberstadt (zugleich Aufsichtsbehörde) bestellt.

Die Stadt Halberstadt trägt die notwendigen und angemessenen Sachkosten des Schiedsamtes. Schiedspersonen werden für ihr Amt hinreichend ausgebildet und fortgebildet.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 01.12.2019 schriftlich bewerben. Die Bewerbung (bitte mit der Angabe von Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtstag und Geburtsort, Beruf, einem kurzen Lebenslauf, Ihrer Telefonnummer und, wenn vorhanden, einer E-Mail-Adresse) schicken Sie bitte an:

Stadt Halberstadt

Fachbereich Innere Verwaltung, KITA, Schulen

Domplatz 49 38820 Halberstadt

oder per Mail an halberstadt@halberstadt.de

Für Rückfragen steht Ihnen Kathrin Lewkowicz, Mitarbeiterin FB 1 (Tel. 03941 55-1101) zur Verfügung.

© Danny Keil E-Mail