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Gemäß Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt vom 23.03.2020 hat der Stadtrat der Stadt Halberstadt im vereinfachten schriftlichen Verfahren über nachfolgende Beschlüsse abgestimmt:
- mit Beschluss wurde der Antrag AN 23 (VII/2019-2024) Erlass der Hort- und Kindertagesstättenbeiträge für April bis zum Ende der Notbetreuung mit
6 Ja-Stimmen, 22 Gegenstimmen und 13 Stimmenthaltungen abgelehnt. - mit Beschluss wurde der Vorlage BV 140 (VII/2019-2024) Entscheidung über die
Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen mit
33 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 8 Stimmenthaltungen zugestimmt. - mit Beschluss wurde der Vorlage BV 141 (VII/2019-2024) Erlass der Elternbeiträge gem. § 13 Abs. 1 KiföG für den Monat April 2020 mit
20 Ja-Stimmen, 10 Gegenstimmen und 11 Stimmenthaltungen zugestimmt. - mit Beschluss wurde dem Antrag AN 22 (VII/2019-2024) Erlass der KITA-Gebühren für alle Eltern bis zum Ende der Notbetreuung mit
18 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen und 12 Stimmenthaltungen zugestimmt.
Da mit Zustimmung des Antrages AN 22 (VII/2019-2024) gegenüber der Vorlage BV 141 (VII/2019-2024) ein weiterführender Beschluss gefasst wurde, werden die Elternbeiträge gem. § 13 Abs. 1 KiföG bis zum Ende der Notbetreuung erlassen.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Öffentliche Bekanntmachung der in der 6. Sitzung des Stadtrates am 16.04.2020 (virtuelle Sitzung) gefassten Beschlüsse [(c) Stadt Halberstadt, Gemeindeangelegenheiten] (c) Stadt Halberstadt, Gemeindeangelegenheiten |
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