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Neuer bundesweit geltender Bußgeldkatalog am 1. April in Kraft getreten

Am 1. April 2013 ist die bundesweit geltende Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurde auch die ebenfalls bundesweit geltende Bußgeldkatalog-Verordnung geändert, d. h. die Geldbußen wurden bei verschiedenen Rechtsverletzungen erhöht. Die Änderungen beziehen sich überwiegend auf die Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit nach § 13 Straßenverkehrsordnung (StVO).

Die Stadtverwaltung Halberstadt möchte die Verkehrsteilnehmer auf diese Änderungen aufmerksam machen und benennt im Folgenden eine Auswahl der am häufigsten auftretenden Parkverstöße, bei denen sich die Geldbußen bundesweit, so auch in Halberstadt, erhöht haben.


 Tatbestand   Geldbuße in €
   alt   neu
 113300 – „Sie parkten bei Zeichen 314/315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.“  5,00  10,00
 113320 – „Sie parkten bei Zeichen 314/315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben.“  5,00 10,00
 113280 – „Sie überschritten bei Zeichen 314/315 mit Zusatzzeichen die zulässige Höchstparkdauer.“  5,00 10,00
 113140 – „Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein.“
 5,00 10,00
 113120 – „Sie überschritten im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit.“
 5,00 10,00
 113180 – „Sie parkten im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.“  5,00 10,00
 112402 – „Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.“  15,00  20,00

Diese benannten Änderungen sind lediglich ein Auszug aus dem neuen bundeseinheitlichen Busgeldkatalog. Wer mehr daraus erfahren möchte, kann den Bußgeldkatalog in Buchhandlungen erwerben oder dazu im Internet nachsehen.

http://www.bussgeldkataloge.de/