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Neue Corona-Bestimmungen

Sachsen-Anhalt bleibt im Lockdown. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die geltenden Einschränkungen vorerst bis zum 14. Februar 2021 verlängert worden. Die geänderte Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt ab 25. Januar 2021.

Neue Bestimmungen

Neu aufgenommen wurde die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr. Das sind mehrlagige Einwegmasken (blaue Masken), die auch als OP-Maske oder Einwegschutzmaske bezeichnet werden. Aber auch partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2-oder FFP3-Maske) können beim Einkaufen oder im öffentlichen Personennahverkehr getragen werden. In diesen Bereichen ist seit Montag das Tragen einer Alltagsmaske nicht mehr ausreichend.

Sachsen-Anhalts Schulen und Kindergärten bleiben bis auf eine Notbetreuung weiter geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen gelten ebenfalls weiter bis zum 14. Februar 2021. Das heißt, erlaubt sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Bei privaten Zusammenkünften wurden Kinder des eigenen Hausstandes bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Mit der neuen Vorordnung ändert sich das Alter auf drei Jahre.

Die geänderte Verordnung sieht aber auch eine Entlastung für Familien vor: Bei der Betreuung ihrer Kinder bis 14 Jahre können sich zwei Familien nun gegenseitig unterstützen.

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle /25.01.2021

© Jeannette Schroeder E-Mail