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Landkreis Harz und Stadt Halberstadt haben Klagen gegen das Aus für Grundschule in Langenstein eingereicht

Sowohl der Landkreis Harz als auch die Stadt Halberstadt machen sich für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Fortführung der Grundschule in Langenstein im Schuljahr 2013/2014 stark.

Wie der amtierende Landrat Martin Skiebe in der letzten Kreistagssitzung am 19. Juni informierte, habe der Kreis gegen die Entscheidung des Landesschulamtes, die Grundschule Langenstein bereits ab dem Schuljahr 2013/14 zu schließen, Frist wahrend Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingelegt und eine Ausnahmegenehmigung für die Fortführung des Schulstandortes beantragt. Obwohl diese Klage eine aufschiebende Wirkung hat, habe das Landesschulamt der Stadt Halberstadt nunmehr mitgeteilt, dass aufgrund der nicht ausreichenden Anmeldungen an Erstklässlern auch die beantragte Ausnahmegenehmigung für die Bildung einer ersten Klasse versagt wird.


Martin Skiebe reagierte auf diese Information mit Unverständnis: „Hier werden durch das Landesschulamt Tatsachen geschaffen, obwohl eine endgültige Entscheidung über die Fortführung der Grundschule noch aussteht“, so der amtierende Landrat.

Er verwies darauf, dass es sich bei der Grundschule „Hans Neupert“ um eine sehr gut sanierte Schule im ländlichen Raum handelt, für deren Erhalt sich vor allem engagierte Eltern betroffener Schüler sehr einsetzen. Um tragfähige Konzepte für die Zukunft entwickeln zu können, wäre die Weiterführung der Schule für mindestens ein Schuljahr erforderlich.


Auch die Stadt Halberstadt hat gegen die Versagung der Ausnahmegenehmigung zur Bildung einer ersten Klasse im Schuljahr 2013/14 Klage eingereicht.

Kamann
Pressestelle des LK Harz