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Kulturausschuss: Fehler im BSL-Gutachten müssen korrigiert werden

„Die kulturelle Substanz darf keinen Schaden nehmen.“ Und: „Die Erfüllung der kulturellen Aufgaben ist zu finanzieren.“, zitierte Gero Hammer aus dem Einigungsvertrag beider deutscher Staaten und aus der Landesverfassung und erhielt viel Beifall von den Gästen des jüngsten Kulturausschusses. Dies sagte der Buko-Stadtrat mit Blick auf die drastischen Sparmaßnahmen im kulturellen Bereich, die die Gutachter-Firma BSL zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes vorgeschlagen hatten. So solle allein der städtische Zuschuss für das Nordharzer Städtebundtheaters von jährlich 1,1 Millionen um 700.000 Euro auf 400.000 Euro reduziert werden.

Alle Plätze in der Kammerbühne des Nordhharzer Städtebundtheaters waren am Dienstagnachmittag besetzt. Mitglieder des Theaterensembles, Kulturschaffende sowie Vertreter aus kulturellen Einrichtungen und Vereinen der Stadt waren gekommen, weil sie sich insbesondere für die Stellungnahme des Kulturrates Halberstadt zum BSL-Gutachten und die damit in Zusammenhang stehende Diskussion interessierten, weil sie wissen wollten, welche Entscheidung der Kulturausschuss  zum Defizitausgleich des Nordharzer Städtebundtheater oder zum Antrag des Ortschaftsrates Langenstein auf Weiterbetreibung des Freizeitbades trifft oder wie es mit der Vereinsförderung und der Tourismusentwicklung in Halberstadt aussieht.

Die beiden Sprecher des Halberstädter Kulturrates, Gleimhauschefin Dr. Ute Pott und Theaterintendant Johannes Rieger, unterstrichen, dass die achtseitige Stellungnahme keine Kriegserklärung an die BSL-Gutachter sei, sondern es vielmehr darum ginge, Unklarheiten, Fehler und Unstimmigkeiten, die im Gutachten enthalten sind, aufzuzeigen und zu korrigieren. „Vor dem Hintergrund dieser notwendigen sachlichen Korrekturen und um der zukünftigen Entwicklung Halberstadts als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums willen, als weiterhin attraktiver Ort für den (Kultur-) Tourismus sowie als Ort urbanen Lebens und bürgerschaftlichen Gestaltungswillens  empfiehlt der Kulturrat, die Sparmaßnahmen nicht wie vorgeschlagen zu beschließen, sondern eine differenzierte Bewertung der Sparvorschläge vorzunehmen“,  heißt es auszugsweise in der Stellungnahme.

Der Kulturrat warnt des weiteren davor, dass bei Umsetzung der Sparvorschläge des BSL-Gutachtens die Gefahr bestehe, „dass städtische kulturelle Traditionen unwiederbringlich zerstört werden.“ Und hierbei gehe es nicht nur um das Theater, sondern auch um Kulturstätten wie die Moses Mendelssohn Akademie, das Gleimhaus, die Städtischen Museen oder die Stadtbibliothek, selbst der Domschatz wäre mittelbar durch die geplanten Reduzierungen betroffen, da mögliche Kooperationspartner wegfallen würden. Jürgen Jüling, Vorsitzender des Kulturausschusses, warb abschließend dafür, das Angebot des Kulturrates, seine fachliche Mitarbeit bei der Beratung der Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung einzubringen, anzunehmen. Neben einer Stellungnahme des Personalrates des Nordharzer Städtebundtheaters erhielten die  Mitglieder des Kulturausschusses am Ende der Diskussion auch von Ensemblemitgliedern (Arnold Hofheinz, Rosemarie Vogtenhuber, Benedikt Florian Schörnig) schriftlich formulierte Anmerkungen zum BSL-Gutachten mit der Bitte, diese im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Auf der Tagesordnung des Kulturausschusses war desweiteren über den anteiligen Defizitausgleich für das Nordharzer Städtebundtheater in Höhe von 94.728 Euro zu entscheiden. Der Kulturausschuss stimmte der Weiterempfehlung der Ratsvorlage einstimmig zu. Auch der Kreistag hatte in seiner Maisitzung dem anteiligen Defizitausgleich in Höhe von 167.500 Euro durch den Landkreis Harz zugestimmt.   In der Sitzung des Kulturausschusses wurde empfohlen, den Antrag des Ortschaftsrates Langenstein zur Weiterbetreibung des Freibades zurückzustellen und erneut zu behandeln, wenn die Auswertung und entsprechende Kennzahlen der Badesaison 2011 im Herbst vorliegen. Diesem Verfahrensvorschlag stimmten die Mitglieder des Kulturausschusses zu.

Zum Stand der Vereinsförderung verwies Dr. Michael Haase, Fachbereichsleiter Kulktur, darauf, dass die Entscheidung über die Anträge 2011 ausgesetzt waren. Die Verwaltung schlägt vor, nur Vereine zu fördern, bei denen Personalkosten zu finanzieren sind. Ein entsprechender Antrag auf Förderung muss jedoch vorliegen. Betriebsführungsverträge z.B. mit Sportstätten sollen bestehen bleiben. Darüber hinaus verweist Haase darauf, dass die Förderrichtlinie zur Vereinsförderung nach wie vor besteht und die Vereine auch für das Jahr 2012 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung  Anträge auf Förderung stellen können. Antragsfrist ist der 30. September 2011. Alle Vereine werden diesbezüglich angeschrieben und informiert, führt Dr. Michael Haase auf Nachfrage aus.