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„Kleine Volkszählung“ 2014 hat begonnen – Unterstützung der Bürger erbeten

Bereits seit Jahresbeginn 2014 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts - so auch Haushalte in Halberstadt und den Ortsteilen – Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung.

Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben, 2014 auch wieder Fragen zur Wohnsituation.

Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben.

Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht Auskunftspflicht. Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.

Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.

Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2014 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.

Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.1350), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBI I S.2578).