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Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Einem Pressebericht des Bundesinnenministeriums zufolge ergibt sich aufgrund europäischer Vorgaben im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.

„Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen“, erklärt Heidrun Reichpietsch vom Bürgerbüro der Stadt Halberstadt. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Die Stadt Halberstadt empfiehlt betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stünden Kinderreisepässe (bis 12. Lebensjahr), Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Mit Blick auf die bevorstehende Hauptreisezeit werden alle Urlaubsplanenden gebeten rechtzeitig zu überprüfen, ob die Gültigkeit ihrer Dokumente noch für die Einreise in das an-gestrebte Urlaubsland ausreicht. Über Einreise- und Visabestimmungen informiert neben dem betreuenden Reisebüro auch die Homepage des Auswärtigen Amts www.auswaertiges-amt.de.

Reisedokumente können im Bürgerbüro der Stadt Halberstadt im Rathaus, Holzmarkt 1, beantragt werden.

Bitte planen Sie dabei ein, dass ein Reisepass oder Personalausweis erst etwa drei Wochen nach Beantragung von der Bundesdruckerei geliefert wird.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Montag
09:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag
09:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch
09:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 bis 12:00
Uhr geöffnet

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit einer Online-Terminanfrage .

Hier können Sie sich auch informieren, welche Unterlagen bei der Beantragung der einzelnen Dokumente vorgelegt werden müssen.

Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen auch telefonisch unter 03941 55 1340 - 1343 zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.