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Kein Versand von Bescheiden über Grundbesitzabgaben

Die Abteilung Steuern / Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge der Stadt Halberstadt informiert darüber, dass für das Jahr 2017 keine Bescheide über Grundbesitzabgaben (Grundsteuern und Straßenreinigung) versandt werden, da sich die Hebesätze für die Grundsteuern A und B bzw. die Bemessungsgrundlagen für die Straßenreinigung gegenüber dem Jahr 2016 nicht verändert haben. Bisherige Zahlungspflichten bleiben weiterhin bestehen. Die genauen Fälligkeitstermine sind dem zuletzt versandten Abgabenbescheid zu entnehmen (Fälligkeitstermine in künftigen Jahren). Die öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuern und Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2017 für die Stadt Halberstadt und ihre Ortsteile erfolgte im Amtsblatt der Stadt Halberstadt vom 21.12.2016. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der o. g. Abteilung unter den Telefonnummern 551211, 551212 und 551213 gern zur Verfügung.

© Jörg König E-Mail