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Kein Versand von Bescheiden über Grundbesitzabgaben

Die Steuerabteilung der Stadt Halberstadt informiert darüber, dass für das Jahr 2015 keine Bescheide über Grundbesitzabgaben (Grundsteuern und Straßenreinigung) versandt werden,

da sich die Hebesätze für die Grundsteuern A und B bzw. die Bemessungsgrundlagen für die Straßenreinigung gegenüber dem Jahr 2014 nicht verändert haben. Dazu wird zu Beginn des Jahres 2015 die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Halberstadt erfolgen. Bisherige Zahlungspflichten bleiben weiterhin bestehen. Die genauen Fälligkeitstermine sind dem zuletzt versandten Abgabenbescheid zu entnehmen (Fälligkeitstermine in künftigen Jahren). Für Rückfragen steht die Steuerabteilung unter den Telefonnummern 551211 bis 551214 gern zur Verfügung.

  • Stadt Halberstadt