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Informationsblatt zum Winterdienst 2013/ 2014


Der Winter steht vor der Tür und wenn es schneit und glatt wird, ist der Einsatz aller Halberstädter gefragt.



Während die Stadt sich mit Ihrem beauftragten Eigenbetrieb um Straßen, Radwege, Fußgängerüberwege und vieles mehr kümmert, ist die Winterwartung auf allen Gehwegen, gemeinsamen Geh-/Radwegen und in verkehrsberuhigten Bereichen gemäß Reinigungssatzung der Stadt Halberstadt auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke übertragen.

Zum Beginn der Winterdienstsaison 2013/2014 hat die Stadtverwaltung Halberstadt wieder ein Informationsblatt für die Bürgerinnen und Bürger über den Winterdienst in der Stadt Halberstadt erstellt. Hier wird auch noch einmal über die Pflichten der Grundstückseigentümer bei Schneefall und Eisglätte informiert. Wer Interesse hat, kann sich das Faltblatt im Bürgerbüro kostenlos abholen oder hier downloaden. In den Ortsteilen der Stadt Halberstadt wird über den allgemein bekannten Aushang zu diesem Thema informiert.

Natürlich können gerade Eigentümer vielzähliger Immobilien ihre Reinigungspflichten nicht persönlich erfüllen, sondern delegieren über Miet- oder Pachtverträge, Hausordnungen oder die Beauftragung eines Dienstleisters ihre Pflicht zur Winterwartung an Dritte.

Da das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt kein bestimmtes Verfahren rechtlich zulässt, die Pflicht zur Reinigung und Winterwartung bindend auf Andere zu übertragen, möchten die Stadt nochmals darauf hinweisen, dass trotz der eventuell stattgefundenen Auferlegung der Reinigungspflichten auf Andere, der Eigentümer immer rechtlich verantwortlich bleibt.

Weiterhin ist es ein besonderes Anliegen, auf den Umgang mit Streustoffen, und hier insbesondere den Einsatz von auftauenden Stoffen hinzuweisen. Das Straßengesetz unseres Bundeslandes fordert, während des Winterdienstes den Erfordernissen des Umwelt- und Naturschutzes Rechnung zu tragen und den Einsatz von Auftausalzen und anderen Mitteln, die sich umweltschädlich auswirken können, so gering wie möglich zu halten. Diese Vorgaben fanden Eingang in die Reinigungssatzung der Stadt Halberstadt, welche die Verpflichteten, den Umfang und die Art und Weise der ihnen obliegenden Aufgaben unter anderem bei der Durchführung der winterlichen Räum- und Streupflicht bestimmt.

Da Umweltschutz und das Eindämmen von eventuellen Gefährdungen für Mensch, Tier und Umwelt uns alle angeht, bittet die Stadt Halberstadt darum, die diesbezüglichen Regelungen der Halberstädter Reinigungssatzung zu lesen, zu beachten und eventuell an Beauftragte weiterzugeben.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 03941/ 55 18 21 gern zur Verfügung.

Zusatzinformation:

Gemäß § 8 „Umfang der übertragenen Winterdienstpflichten durch die Eigentümer“ Abs. 2 ist bei Eis- und Schneeglätte auf den Gehwegen zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden oder umweltschädigenden Stoffen grundsätzlich verboten ist. Zum Streuen sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt zu verwenden.

Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist nur erlaubt

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,

b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- oder –abgängen, starke Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.

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  • Winterdienst auf dem Holzmarkt
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Infoblatt Winterdienst - Stadt Halberstadt
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Infoblatt Winterdienst - Athenstedt
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Infoblatt Winterdienst - Aspenstedt
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Infoblatt Winterdienst - Emersleben
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Infoblatt Winterdienst - Schachdorf Ströbeck
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