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Informationsabend zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Sülzegraben“

Gut 20 Interessierte waren zur Informationsveranstaltung am Mittwochabend (15. Februar 2017) in den Bibliothekskeller gekommen. Die meisten von ihnen waren Unternehmer und Gewerbetreibende, was sich darin begründet, dass es um eine Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Am Sülzegraben an der B79 ging. Das Gewerbegebiet ist zu 95 Prozent belegt. Es gibt 1.560 Arbeitsplätze in 71 Unternehmen unterschiedlicher Größe.

 Thomas Rimpler: „Wir wollen optimale Bedingungen für Gewerbetreibende schaffen“

 

Stadtplanerin Siegrun Ruprecht verwies eingangs darauf, dass eine solche Bebauungsplan-Änderung Gesetzeskraft besitze und bis zu ihrem Abschluss ca. ein Jahr benötigt werde. Mit dieser ersten Bürgerinformationsveranstaltung sei man Im Moment noch ganz am Anfang. Wolle man doch damit wichtige Hinweise und Anregungen, aber auch Kritiken von den Gewerbetreibenden und interessierten Bürgern der Stadt aufnehmen, bevor alles festgezurrt ist.

Der Bebauungsplan Nr. 1 Am Sülzegraben sei der erste Plan dieser Art und damit „unser Gesellenstück“, sagte Siegrun Ruprecht. Nun erfährt er seine bereits 6. Änderung, um das Gebiet immer wieder den aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen.

Thomas Rimpler, Fachbereichsleiter Wirtschaft/Stadtplanung/Kultur, unterstrich: „Wir wollen optimale Bedingungen für Gewerbetreibende schaffen, um ihr Geschäft zu führen, Arbeitsplätze zu schaffen und Geld zu verdienen.“

Siegrun Ruprecht erläutert ausgehend von der Lage, der Abgrenzung und den derzeitigen planerischen Festsetzungen den Anlass und die Ziele der Planänderung: Die Einzelhandelsflächen, die bereits längere Zeit leer stehen, sollen in Gewerbeflächen umgewandelt werden, damit wird auch dem Einzelhandelskonzept der Stadt Rechnung getragen.

Künftig soll im Bebauungsplan eine Aussage getroffen werden, dass die Genehmigungspflicht nach Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) kein KO-Kriterium gegen Bauvorhaben im Gewerbegebiet ist. Es soll nur sichergestellt werden, dass diese Pflicht nicht allein schon eine Unzulässigkeit im Gewerbegebiet begründet.

Das bedeutet jedoch nicht, dass dann Müllverbrennungsanlagen oder stinkende Chemiebetriebe dort zulässig sind. Schon jetzt gibt es etliche sogenannte (BImSchV)-pflichtige Unternehmen im Gewerbegebiet Am Sülzegraben. Sie alle haben ihre Genehmigungen bekommen. In erster Linie geht es dabei um die Einhaltung von Grenzwerten (z.B. Lärm, Geruch. Wasser, Luft).

Die Gäste des Bürgerinformationsabends nutzten die Gelegenheit Fragen zu stellen und Hinweise zu geben: Viele Gewerbetreibende sind am Limit ihrer Flächenreserven. Insbesondere die Autohäuser sind auf eine Präsentation ihrer Angebote in Straßennähe angewiesen. Die privaten, zum Teil auch die öffentlichen Grünflächen sollten deshalb auf den Prüfstand gestellt werden. Eventuell sollte über einen Ausgleich an anderer Stelle nachgedacht werden. Dies wird die Planung ergeben – die Auswirkungen auf die Umwelt sind auf jeden Fall zu beachten.

Eine Erhöhung des Versiegelungsgrades sollte in Erwägung gezogen werden. Es wird gefragt, ob eine Erhöhung der Lärmkontingente erwogen wird. Dies wird von der Stadtplanerin verneint, weil die Kontingentierung bereits das Maximum an zulässigen Werten beinhaltet. Allgemein werden die unzureichende Pflege der öffentlichen Grünflächen die Müllablagerungen sowie die ungeordneten Werbeschilder kritisiert.

Zwei telefonische Hinweise, die in der Stadtplanungsabteilung bereits aufgenommen wurden: Die Zulässigkeit von Bordellen sollte ausgeschlossen werden. Es ist darauf zu achten, dass die Zulässigkeit von (Betriebs-)Wohnungen nicht dazu führt, dass benachbarte Grundstücksnutzer in ihrer Betriebstätigkeit eingeschränkt werden.

Wer weitere Hinweise und Anregungen geben möchte, kann sich an die Abteilung Stadtplanung, Siegrun Ruprecht (Tel.: 03941/551612 oder ruprecht@halberstadt.de ) wenden. Dies sollte bis Ende März 2017 erfolgen.

© Dominic Borchert E-Mail

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Bebauungsplan Nr. 01 „Am Sülzegraben“; 5. Änderung - Textliche Festsetzungen [(c) Stadt Halberstadt]
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