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HomeDie Stadt Halberstadt sucht wieder herausragende Persönlichkeiten und engagierte Vereine für die Verleihung ihrer namhaften Auszeichnungen. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, Vorschläge für den „Kulturpreis“, die Ehrennadel „Silberner Roland“ sowie die Ehrenurkunden „Verein des Jahres“ und „Persönlichkeit des Jahres“ einzureichen.
Die Vorschläge müssen mit einer detaillierten Begründung bis spätestens 30. September 2024 für das kommende Jahr eingereicht werden.
Der Kulturpreis richtet sich sowohl an Einzelpersonen als auch an Institutionen, die durch die Schaffung besonderer künstlerischer Werke, die Verbreitung und Pflege von Kulturgut sowie die Bereicherung des kulturellen Lebens in Halberstadt herausragende Verdienste erworben haben.
Mit der Ehrennadel „Silberner Roland“ sollen natürliche Personen geehrt werden, die sich in verschiedenen Bereichen wie Kultur, Politik, Soziales, Sport oder Wirtschaft außerordentliche Verdienste um Halberstadt erworben haben. Ebenso werden Personen ausgezeichnet, die durch wissenschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle oder sportliche Leistungen zum Ansehen der Stadt beigetragen oder sich durch langjähriges Engagement für das Gemeinwohl hervorgetan haben.
Die Ehrenurkunde „Verein des Jahres“ wird an Vereine, Verbände oder Institutionen verliehen, die sich ehrenamtlich engagieren und durch herausragende Leistungen und besonderes Engagement zum Wohle der Gemeinschaft beigetragen haben. Das Engagement kann dabei sämtliche Lebensbereiche umfassen.
Mit der Ehrenurkunde „Persönlichkeit des Jahres“ werden Einzelpersonen ausgezeichnet, die sich in diesem Jahr durch ehrenamtliches Engagement und herausragende Leistungen zum Wohle der Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben. Auch hier ist das Engagement in allen Lebensbereichen willkommen.
Der Kulturausschuss der Stadt Halberstadt wird die eingegangenen Vorschläge sichten und über die Preisträger entscheiden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, verdiente Mitglieder aus der Gemeinschaft zu ehren und ihre außergewöhnlichen Leistungen anzuerkennen.
Die gesamte Richtlinie ist unter dem Link https://www.halberstadt.de/de/datei/anzeigen/id/213279,1032/satzungstext_1_.pdf abrufbar.
Die Vorschläge sind bis zum 30. September 2024 an folgende Postadresse der Stadt zu richten:
Stadt Halberstadt I Abteilung Kulturmarketing I Holzmarkt 1 I 38820 Halberstadt oder
per E-Mail an kultur@halberstadt.de.
©Stadt Halberstadt, 21.06.2024