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„GRW-Unternehmensförderung“

Kontinuierliches Wachstum verlangt Investitionen und sichere Arbeitsplätze. Im Programm GRW – Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ werden Unternehmen aus Sachsen-Anhalt dabei gefördert. Sachanlageinvestitionen wie etwa die Anschaffung neuer Maschinen oder auch der Aus- beziehungsweise Umbau von Betriebsstätten können unterstützt werden. Ziel ist es, dauerhaft Arbeitsplätze zu sichern sowie neue Arbeitsplätzen zu schaffen.

Der Fördersatz richtet sich dabei nach der Größe des Unternehmens: ab 5 Prozent für Großunternehmen bis zu maximal 30 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen. Unter bestimmten Bedingungen können auch Lohnkosten übernommen werden. Mit Hilfe der GRW-Förderung sind neue Wirtschaftstätigkeiten, die Änderung von Produktionsprozessen oder auch der Ausbau der Produktionsstätte finanzierbar. Zusätzlich sind Darlehen von 10 000 Euro bis maximal 3 Millionen Euro möglich.

Am 31. Dezember 2020 endet die derzeitige Förderperiode aus Sicht der Europäischen Union. Wie und zu welchen Konditionen die GRW-Förderung ab 2021 in Sachsen-Anhalt weiter geführt wird, bleibt abzuwarten! 

Neben Unternehmern mit weiteren Vorhaben und Existenzgründern können sich auch wieder  Wohnungskäufer oder Hauseigentümer, die sanieren oder weiter ausbauen wollen, am Domplatz 49 (Petershof) in Halberstadt beraten lassen.

Die Möglichkeit der umfassenden Beratung durch die Investitionsbank und die Bürgschaftsbank des Landes Sachsen-Anhalt sowie einen Vertreter des Landkreises Harz ist ein kostenfreier und langjährig bewährter Service, der im Landkreis gerne genutzt wird.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollte eine Anmeldung erfolgen. Terminvereinbarungen sind bei Wilfried Strauch, Landkreis Harz, Standortförderung, Telefon 03941/59 70 43 61 oder bei Markus Walz, Unternehmerbüro Stadt Halberstadt, Telefon 03941/55 18 03, möglich.

© Anja König E-Mail