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Grundschule Langenstein – Ausnahmegenehmigung abgelehnt – Stadt klagt

Die Bildung einer Anfangsklasse für das Schuljahr 2013/14 in der Grundschule Langenstein wird durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt untersagt. Bis zum 31. Mai 2013 soll die Stadt Halberstadt dem Landesschulamt mitteilen, an welcher Grundschule die Langensteiner Jungen und Mädchen beschult werden sollen. Dies wurde der Stadt in einem am 28. Mai eingegangenen Schreiben mitgeteilt. 7 Mädchen und Jungen müssen in Langenstein eingeschult werden, damit ist die durch das Land festgelegte Mindestschülerzahl 10 für die Bildung einer Anfangsklasse unterschritten. Anfang April 2013 hat die Stadt beim Landesschulamt eine Ausnahmegenehmigung für ein Jahr beantragt, um in diesem Jahr gemeinsam mit dem Landkreis, dem Schulverein und Politik eine Lösung zum Erhalt für den Schulstandort Langenstein zu suchen.

Die Schulleitung der Grundschule Langenstein und die Ortbürgermeisterin Ursula Kirste sind über die Entscheidung des Landesschulamtes umgehend informiert worden. Halberstadts Oberbürgermeister Andreas Henke wird von der Möglichkeit des Rechtsweges, Gebrauch machen und Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg einlegen. Diese wird derzeit durch die Rechtsabteilung der Stadt vorbereitet.

Vorbehaltlich einer anderen gerichtlichen Entscheidung durch das Verwaltungsgericht muss vorerst davon ausgegangen werden, dass die 7 Schüler in der Grundschule Ströbeck eingeschult werden. Dies, die Entscheidung des Landesschulamtes und der angestrebte Rechtsweg einer Klage hat die Stadt den betroffenen Langensteiner Eltern in einem Brief mitgeteilt.