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Geschwindigkeitsverstöße in der Minna-Bollmann- und Florian Geyer-Straße

Ralf Fleischhauer, Leiter der Ordnungsabteilung der Stadt: „Ein besonderer Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung der Stadt Halberstadt ist es, in regelmäßigen Abständen Einsätze in unmittelbarer Nähe von schutzbedürftigen Verkehrsbereichen wie zum Beispiel in der Minna-Bollmann-Straße durchzuführen.

Das charakteristische Merkmal dieser Messstelle ist der Schulweg sowie die Regelung „Rechts-vor-Links“ (Tempo-30 Zone). Zudem ist in der benannten Straße mit erhöhtem Fußgänger- und Radverkehr zu rechnen.

Am 27. Juni 2019 wurde in der Zeit von 14:22 Uhr bis 16:30 Uhr durch das Team Straßenverkehr der Ordnungsabteilung die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Richtung Spiegelstraße überwacht. 

Im Ergebnis der Kontrolle ist leider eine negative Bilanz zu verzeichnen. Bei 150 Durchfahrten konnten 60 Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit festgestellt. Das entspricht 40 % zu schnell fahrender Verkehrsteilnehmer.

Von diesen Überschreitungen müssen 6 Fahrzeugführer mit einem Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle Sachsen-Anhalt (ZBS) rechnen. Die Spitzengeschwindigkeit lag bei 63 km/h. 

Eine weitere Kontrolle über die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fand am selbigen Tag in der Zeit von 16:52 Uhr bis 19:30 Uhr in der Florian-Geyer-Straße in Richtung Kuckucksfeld statt.

Hintergrund ist, dass sich die benannte Straße seit dem 29.10.2018 innerhalb einer Tempo-30-Zone befindet.

Somit greift nunmehr die Regelung „Rechts-vor-Links“. Die Geschwindigkeitsüberwachung wurde durchgeführt um präventiv tätig zu werden, da es sich durchaus um einen Unfallschwerpunkt handeln kann.

In dem oben benannten Zeitraum befuhren 124 Fahrzeuge die Florian-Geyer-Straße in Richtung Kuckucksfeld. Dabei konnten 30 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden. Die Spitzengeschwindigkeit betrug in diesem Zeitraum 57 km/h.

Den betroffenen Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeldbescheid in Höhe von 80,00 Euro. Hinzu kommen Gebühren und Auslagen.“

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle /01.07.2019

© Anja König E-Mail