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Geschwindigkeitskontrolle in der Wolfsburger Straße und Rote Föhr

Bekannter Weise sieht die kommunalen Verkehrsüberwachung ihren Schwerpunkt bei Einsätzen an schutzbedürftigen Einrichtungen. In regelmäßigen Abständen finden deshalb in unmittelbarer Nähe von schutzbedürftigen Einrichtungen auch Kontrollen statt.

Mit Beginn des neuen Schuljahres hat bereits ein erster Einsatz an der Grundschule „Anne Frank“ zur Überwachung der Höchstgeschwindigkeit stattgefunden und wurde auch in der Presse veröffentlicht.

Ein weiterer Einsatz hat nunmehr am 16. August 2018 zur Überwachung der Höchstgeschwindigkeit in der Zeit von 14:06 Uhr bis 15:06 Uhr an den Schulstandorten der Grundschulen „Goethe“ und „Diesterweg“ in der Wolfsburger Straße stattgefunden.

Im Ergebnis dessen kann die Stadt Halberstadt eine positive Bilanz ziehen. Bei 55 Durchfahrten in der Wolfsburger Straße/Richtung Sargstedter Weg haben nur zwei Fahrzeugführer/Fahrzeugführerinnen die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (Tempo 30-Zone) überschritten.

Dennoch appelliert die Stadt Halberstadt an die Eltern, weiterhin die vor Ort gegebenen Gebots- und Verbotszeichen, aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu berücksichtigen, um somit allen Schülern – gerade auch den Kindern, die zu Fuß zur Schule kommen - einen sichereren Weg zur Schule gewährleisten zu können.

In Auswertung der ersten drei Einsätze zur Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs, die die Mitarbeiterinnen des Teams Straßenverkehr mit der Polizei bislang seit Beginn des neuen Schuljahres an diesem Schulstandort durchgeführt haben, konnte überwiegend ein sehr rücksichtvolles Verhalten der Verkehrsteilnehmer festgestellt werden. Das besondere Schutzbedürfnis ist den Verkehrsteilnehmern an diesem Schulstandort mehrheitlich bewusst.

Weitere Einsätze an Schulstandorten, Schulwegen, Horten oder schutzbedürftigen Einrichtungen sind im Verwaltungsbezirk Halberstadt geplant.

Auswertung der Geschwindigkeitsmessung im Bereich der Roten Föhr

Die oben genannte Straße befindet sich in Wehrstedt und ist die einzige Zufahrtstraße zum „Halberstädter See“. In dem Wohngebiet gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durch eine Tempo 30-Zone. Die kommunale Überwachungsbehörde hat am 16. August 2018 in der Zeit von 15:52 Uhr bis 18:30 Uhr die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert.

Die Bilanz dieser Kontrolle ist leider negativ. Bei 132 Fahrzeugen wurden 70 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Das entspricht 53,03 % zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer.

Die Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugführers wurde mit 62 km/h gemessen. Für diesen Verstoß hat der Fahrzeugführer mit einer Geldbuße von 100 Euro + Gebühren und Auslagen und einem Eintrag von einem Punkt zu rechnen.

Das Resultat bewegt die Messbeamten zu weiteren Einsätzen.

 

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle / 22.08.2018

© Nancy Schönknecht E-Mail