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Geschwindigkeitskontrolle im Bereich Neupertstraße

Mit Inkrafttreten der „Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung“ wurden die gesetzlichen Bestimmungen für die Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen von 30 km/h an schutzbedürftigen Einrichtungen (Schulen/Seniorenheime/Kindergärten, Krankenhäuser) erweitert.

Die Neureglung war für die Stadt Halberstadt als örtliche Straßenverkehrsbehörde Anlass im Einvernehmen mit der Polizei eine temporäre Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h im Bereich der Hans-Neupert-Straße vor der Schule und vor dem Seniorenheim anzuordnen.Die Überwachung an Schulstandorten und schutzbedürftigen Einrichtungen ist eine ganzjährige Aufgabe der Polizei und der Stadt Halberstadt als kommunale Überwachungsbehörde. Am Standort fanden seit Umsetzung der Beschilderung zwei Kontrollen der Stadt Halberstadt statt. Die erste Messung wurde am 23. März 2018 in der Zeit von 06:29 bis 08:00 Uhr durchgeführt. Während dieser Zeit befuhren 74 Fahrzeuge diesen Straßenabschnitt. 21 Fahrzeugführer haben sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit gehalten. Alle Verstöße bewegten sich im Verwarnungsgeldbereich.

Im Ergebnis der zweiten Messung am 28. Mai 2018 in der Zeit von 06:19 Uhr bis 08:16 Uhr ist festzustellen, dass bei 110 Durchfahrten sich 24 Fahrzeugführer nicht an die Höchstgeschwindigkeit hielten. Die Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugführers wurde mit 75 km/h gemessen. Für diesen Verstoß hat der Fahrzeugführer mit einer Geldbuße von 200 Euro + Gebühren und Auslagen, ein Eintrag von 2 Punkten sowie die Anordnung eines Fahrverbotes von einem Monat zu rechnen.

Das Resultat bewegt die Messbeamten zu weiteren Einsätzen.

 

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle

© Laura Christin Mech E-Mail