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Mit dem Stadtratsbeschluss vom 4. Juni 2020 ist die Grundlage dafür geschaffen worden, allen gastronomischen Einrichtungen und allen Gewerbetreibenden die Gebühren für Außenmobiliar für die Dauer von zunächst drei Jahren zu erlassen.
Diese Festlegung, die mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie getroffen wurde, gilt von sofort an und bezieht sich sowohl auf den Erlass der Sondernutzungsgebühren (Gebühren für die Nutzungsfläche), als auch der Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung der Erlaubnis.
Ein Antrag für die Sondernutzungsfläche ist nach wie vor durch die Gastronomen und Gewerbetreibenden erforderlich, soweit dieser noch nicht gestellt worden ist. Erst mit Erteilung der Erlaubnis ist die Berechtigung zur Nutzung gegeben.
Gewerbetreibende und Gastronomen müssen diesbezüglich den Antrag beim Team Straßenverkehr in der Ordnungsabteilung der Stadt unter strassenverkehr@halberstadt.de einreichen. Ansprechpartnerin ist Antje Marx, die darüber hinaus unter der Telefonnummer 03941 55-1331 zu erreichen ist.
Der Gebührenerlass bezieht sich auf das Außenmobiliar Tische, Stühle, transportable Sonnenschirme, Warenauslage/Warenträger, transportable Werbetafeln und mobile Fahrradständer.
Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle /11.06.2020