Presse

Home

Gartenabfälle gehören nicht in Wald und Feld

Landkreis Harz. In der letzten Zeit häuften sich die illegalen Ablagerungen von Gartenabfällen wie Grünschnitt, Heckenschnitt und anderer kompostierbarer Abfälle in der Feldflur und im Wald. Doch die Entsorgung von Grünschnitt ist dort illegal. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Rasen- und Heckenschnitt, Laub und andere Gartenabfälle im eigenen Garten kompostiert werden oder satzungsgemäß der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (enwi) überlassen werden. Wer seinen Grünschnitt jedoch im Wald oder der Feldflur entsorgt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem erheblichen Bußgeld bestraft werden kann.

Die Entsorgung von Gartenabfällen schadet der Natur, weil abgelagerter Rasenschnitt zu Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozessen führt. Durch diese Überdüngung und Fäulnisbildung durch Grünschnitt kommt es zu Störungen in der Nährstoffzusammensetzung und im Nährstoffkreislauf der empfindlichen Böden. So können sich bspw. Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln ausbreiten, während anspruchsvolle Pflanzen an Wegesrändern verschwinden.

Zweige von Strauch- und Baumschnitten können Pilzkrankheiten übertragen und die in den Gartenabfällen enthaltenen Wurzeln, Zwiebeln, Knollen und Samen zur Ausbreitung nicht heimischer, standortfremder Pflanzen im Wald oder der freien Landschaft führen. Heimische Wildpflanzen sowie die von diesen abhängige Tierarten werden verdrängt, was zu einem unerwünschten  Artenwandel beitragen kann. Der heutzutage sehr häufig anzutreffende Riesen Bärenklau oder auch die Kanadische Goldrute sind Beispiele dafür.

Sachgerechte Entsorgung ist daher für alle Pflicht. Sofern keine Eigenkompostierung stattfindet, sind pflanzliche Abfälle, wie andere Haushaltsabfälle auch, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Im Landkreis Harz wurden durch die enwi mehrere Möglichkeiten dazu eingerichtet: So können bis zu 2 m³ pro Anlieferung und Tag kostenlos an den insgesamt 8 Wertstoffhöfen der enwi abgegeben werden. Darüber hinaus wird durch die enwi mehrfach im Jahr eine kostenlose Grünschnittsammlung angeboten. Gewerbetreibende, z. B. Gärtnereibetriebe oder Hausmeisterdienste, können den Grünschnitt auch bei mehreren Kompostanlagen im Harzkreis entsorgen.

Die illegale Entsorgung von Gartenabfällen im Wald oder der Feldflur führt auch zu einer finanziellen Belastung der Allgemeinheit. So musste die enwi allein im Jahr 2016 für Kosten in Höhe von ca. 13.500 € aufkommen, die beim Einsammeln und Entsorgen illegaler Gartenabfälle anfielen.

Mit Hinweisen zu Verursachern solcher illegalen Ablagerungen von Gartenabfällen aber auch von anderen Abfälle, wie z. B. Hausmüll oder Bauschutt, kann man sich an das Umweltamt des Landkreises Harz (Telefon 03941/5970 – 5764 oder -5793) wenden.

© Dominic Borchert E-Mail

  • [(c): Landkreis Harz]