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Feuerwehrleute zu Brandmeistern auf Probe verbeamtet

Kraft der Feuerwehrgesetze werden den Feuerwehren hoheitliche Aufgaben übertragen. Danach haben sie Schadenfeuer zu löschen, bei öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, den Einzelnen und das Gemeinwesen vor drohenden Gefahren zu schützen. Darüber hinaus hat die Feuerwehr zur Rettung von Mensch und Tier technische Hilfe zu leisten.


Zur Erfüllung dieser Aufgaben müssen die Feuerwehren z.B. Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 33 ist die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben in der Regel Personen zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichem Dienst- und Treueverhältnis (Beamte) stehen. Mit der Verbeamtung von 4 weiteren Angehörigen der Hauptberuflichen Wachbereitschaft hat die Stadt Halberstadt nunmehr realisiert, dass alle gegenwärtig in Frage kommenden hauptberuflichen Mitarbeiter, in ein Beamtenverhältnis übernommen wurden.

Oberbürgermeister Andreas Henke berief kürzlich die Brandmeister Sven Gerecke, Tobias Zwengel, Marko Brandt und Uwe Pötsch in das Beamtenverhältnis auf Probe. Zu den Gratulanten gehörten auch der Fachbereichsleiter Dr. Michael Haase und Stadtwehrleiter Harald Böer.

Foto: Katja Klein


  • Links unten  Sven Gerecke, Tobias Zwengel Links Mitte  Marko Brand, Uwe Pötsch Links oben  OB Andreas Henke, Stadtwehrleiter Harald Böer, Fachbereichsleiter Dr. Michael Haase