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Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge und Sanierungskosten – Wo liegt der Unterschied?

Immer wieder gibt es in der Bevölkerung Unklarheiten bei der Unterscheidung von Erschließungsbeiträgen, Straßenausbaubeiträgen und Sanierungskosten (Instandhaltung) für Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, selbstständige Grünanlagen und Parkeinrichtungen). Derzeit wird das Thema auch aktuell in der Politik diskutiert, weil es in einigen Bundesländern Bestrebungen gibt, Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.

Für das Land Sachsen-Anhalt wurde am 30. August 2019 in einer Sitzung des Landtages beschlossen, dass alles vorerst so bleibt, wie es ist. Demnach besteht nach § 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt bzw. gemäß §§ 127 ff. BauGB weiterhin die Pflicht der Gemeinde zur Beitragserhebung für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Straßen (und/oder Nebenanlagen; auch Geh- und Radwegen, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.

1. Erschließungsbeiträge
Einfach ist es bei Bauvorhaben in einem Neubaugebiet. Werden dort Straßen, Wege und Plätze neu hergestellt, geschieht dies auf der Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches des Bundes (§§ 127 ff. BauGB). Diese Beiträge müssen nur für die erstmalige Herstellung bezahlt werden. Die Grundstückseigentümer sind dabei mit 90 % der Kosten an der Maßnahme zu beteiligen. Die Kostenverteilung hat dabei durchaus einen logischen Hintergrund: Erschließungen bringen sowohl der Kommune als auch den Grundstückseigentümern Vorteile. Zum einen wird die Infrastruktur verbessert, zum anderen steigt aber jedes Grundstück in seinem Wert, wenn es erschlossen und erreichbar ist. 

Ein Beispiel wäre hierfür die Erschließung des Wacholderweges in Halberstadt.

2. Straßenausbaubeiträge
Liegt ein Grundstück innerhalb eines bebauten Gemeindegebietes an einer vorhandenen Straße (und/oder Nebenanlagen), und ist es erforderlich, dass diese Straße (und/oder Nebenanlagen) erneuert, verbessert oder erweitert werden muss, dann kommen die Straßenausbaubeiträge ins Spiel. Kommune sowie Bürgerinnen und Bürger wünschen sich dann oftmals die Einrichtung, Verbesserung bzw. Erneuerung von Parkstreifen, einer Straßenbeleuchtung oder eines Rad- oder Gehweges. Oder die Straße (und/oder Nebenanlagen) soll verbreitert oder anderweitig umgestaltet werden. Bei Straßenausbaubeitragsmaßnahmen müssen die Anlieger einen Anteil von 60 % (bei Anliegerstraßen) und 30%-60 %(bei allen anderen Straßenkategorien) des ermittelten Aufwandes tragen.

Der Ausbau der Schwanebecker Straße in Halberstadt kann hier als Beispiel genannt werden.

3. Straßensanierung (Instandhaltung)
Die Sanierung von Straßen (und/oder Nebenanlagen) – also geringfügige Maßnahmen der einfachen Instandhaltung zur laufenden Unterhaltung, um den bestehenden Gebrauch zu erhalten, sind nicht beitragspflichtig. Diese Kosten trägt die Kommune.

Zur Berechnung der Beitragshöhe

Der umlagefähige Kostenaufwand richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Gesamtkosten nach Fertigstellung der Baumaßnahme. Dabei müssen die Anlieger einen Anliegeranteil von 90 % des ermittelten Aufwandes tragen, wenn es sich um eine Erschließungsbeitragsmaßnahme handelt und bei Straßenausbaubeitragsmaßnahmen 60 % (bei Anliegerstraßen) und 30%-60 %(bei allen anderen Straßenkategorien).

Dieser Anliegeranteil wird auf die an der Verkehrsanlage anliegenden Grundstücke im Verhältnis ihrer Nutzflächen verteilt. Ggf. sind Fördermittel bei der Beitragserhebung zu berücksichtigen. Diese sind nur zu berücksichtigen, wenn dies im Fördermittelbescheid so bestimmt ist.

Weitere detaillierte Informationen sind der Erschließungsbeitragssatzung sowie der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Halberstadt unter www.halberstadt.de/de/satzungen-genehmigungen.html unter der Rubrik Satzungen zu entnehmen. Für Fragen können Sie sich an die zuständige Mitarbeiterin der Stadt Halberstadt wenden. Nutzen Sie hierfür bitte die Telefonnummer 03941 / 551607 oder die E-mail-Adresse pardeike@halberstadt.de.

Bildunterschrift:
Nach 15monatiger Bauzeit wurde am 18. Dezember 2018 die Magdeburger Straße für den Verkehr termingerecht wieder freigegeben. Damit endete die Sanierung der Regen- und Schmutzwasserleitungen, des Elektronetzes, der Straßenbeleuchtung, der Gas- und Wasserleitungen, der Fahrbahn, der Geh- und Radwege sowie des Neubaus einer Fernwärmeversorgung. (Foto: Ute Huch/Pressestelle/Stadt Halberstadt)

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle /12.09.2019

© Ute Huch E-Mail

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