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Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Halberstadt liegt aus

Lärm zählt (gemäß Grünbuch der Europäischen Union) zu den größten Umweltproblemen in unserer Gesellschaft, wobei der Straßenverkehr die bedeutendste Belastungsquelle darstellt. Ein Instrument, um der Belastung mit Lärm und den damit verbundenen negativen Folgen entgegenzuwirken, ist die Lärmaktionsplanung. Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde ein rechtliches Instrument eingeführt, um die Lärmbelastung zu senken und somit Gesundheitsrisiken zu verringern und die Städte lebenswerter zu machen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Halberstadt (Stufe 3) liegt vom 29. Juni 2018 bis zum 27. Juli 2018 in der Stadtverwaltung Halberstadt (Domplatz 49), Abteilung Stadtplanung (Südanbau, 2.OG), zu den Dienstzeiten öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Entwurf des Lärmaktionsplanes im Internet einzusehen. Diese Einsichtnahme-Möglichkeit ist ergänzend zum Regelverfahren und unverbindlich.

Die der Planung zu Grunde liegende Lärmkartierung sowie der Entwurf des Lärmaktionsplanes können über die Internetseiten der Stadt unter www.halberstadt.de/Leben+Wohnen/Planen, Bauen, Wohnen/Rahmenpläne eingesehen werden.

 

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle

© Laura Christin Mech E-Mail