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Elternbeiträge - Zahlungsmodalitäten

Alle Eltern, deren Kinder momentan nicht in den Krippen, Kindergärten und Horten betreut werden, bekommen die geleisteten Elternbeiträge erstattet. Eine entsprechende Regelung, die vorerst auf den Monat Januar begrenzt ist, wurde kürzlich durch das Land Sachsen-Anhalt erlassen.  
Da die Inanspruchnahme der Notbetreuung in den Kindereinrichtungen für den laufenden Monat noch nicht abschließend ermittelt werden kann, müssen die fälligen Elternbeiträge zum 15. Januar 2021 zunächst ganz regulär geleistet werden. Im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens werden somit zum Fälligkeitstermin die entsprechenden Abbuchungen erfolgen. Ebenso sind auch die Zahlungen per Dauerauftrag bzw. Selbstzahlung zu leisten.

Zum Monatsende wird dann eine Auswertung der Inanspruchnahme der Notbetreuung vorgenommen. Die Erstattung der Elternbeiträge erfolgt dann im Februar an die betreffenden Eltern.  
Weitere Fragen zum Thema Kinderbetreuung können an die zuständigen Mitarbeiter unter der Telefonnummer 03941/552238 gerichtet werden.    

 

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle /18.01.2021

© Meike Meinecke E-Mail