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HomeDie 6. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt ermöglicht den eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertagesstätten.
Ab dem 02. Juni 2020 öffnen die Kindertagesstätten der Stadt Halberstadt wieder für alle Kinder unter Anwendung der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes.
Die Eltern erhalten Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb in ihrer Einrichtung.