Presse
HomeZur Verkehrsberuhigung sowie zur Erhöhung der Wohnqualität wird in der Wohnsiedlung Eitzstraße und Herbingstraße eine Tempo-30-Zone eingeführt.
Mit der Einführung dieser Zone gilt im Kreuzungsbereich Herbingstraße und Eitzstraße die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links".
Die Maßnahme gilt ab der Aufstellung der Beschilderung.