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HomeFür die Amtszeit vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2025 werden Frauen und Männer aus dem Landkreis Harz gesucht, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Magdeburg bei mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung mitwirken.
Zur Vermeidung von unzumutbaren Belastungen sollen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu nicht mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden.
Als Interessenten für das Amt des ehrenamtlichen Richters können alle Bürger in die Vorschlagsliste aufgenommen werden, die deutsche Staatsangehörige sind, das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Zu ehrenamtlichen Richtern können Personen nicht berufen werden, die Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung sind, Richter (Berufsrichter), Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit bzw. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Weitere Informationen zur Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht gibt das Ordnungsamt des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt, unter der Telefonnummer 03941/59 70 44 02 bzw. 42 27.
Bei Interesse an dieser Aufgabe ist eine Erklärung auszufüllen, die ebenfalls unter der vorher genannten Anschrift bzw. Telefonnummer bis zum 20. September 2019 angefordert werden kann.