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Das Veterinäramt informiert: Stallpflicht ist im Landkreis Harz aufgehoben

Da seit Wochen im Landkreis Harz keine Verdachtsfälle der Aviären Influenza (Geflügelpest) in Hausgeflügelbeständen mehr aufgetreten sind und es auch keine weiteren Nachweise des hochpathogenen Erregers H5N8 bei Wildvögeln mehr gab, wird die Stallpflicht für das Gebiet des Landkreises aufgehoben.Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises zur Aufhebung der Aufstallungsanordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung am 16.März in Kraft.

Das Veterinäramt bittet jedoch alle Geflügelhalter weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit und Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen, um das Risiko eines erneuten Befalls zu minimieren. Es wird auch empfohlen, das Geflügel in Risikogebieten (z. B. in der Nähe von Wildvogelansammlungen) besonders zu schützen und ggf. weiterhin in den Ställen zu lassen.

 

 

© Michelle Meyer E-Mail