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HomeDie Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED Diktatur (bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt) setzt in Kooperation mit der Stadt Halberstadt und dem Landkreis Harz die individuellen und wohnortnahen Beratungen für Bürgerinnen und Bürger fort. Nächster Beratungstag
ist:
wann: am Donnerstag, 11. März, von 10 bis 16 Uhr
wo: ausschließlich telefonische Sprechzeit –unser Berater ruft zum vereinbarten Zeitpunkt an
Da die (telefonische) Beratung oft eine Stunde in Anspruch nimmt, ist für diese Telefontermine eine vorherige Anmeldung unabdingbar. Die Gesprächstermine werden bei der Beauftragten (im Büro in Magdeburg) vergeben zu folgenden Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr sowie Freitag 8 bis 12 Uhr;
telefonische Anmeldung unter 03 91 / 5 60-15 15
Aktueller Hinweis: am 29. November 2019 trat das „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes“ in Kraft, das am 22. November 2019 ausgefertigt wurde. Mit diesem Gesetz wurden die Antragsfristen nach den Rehabilitierungsgesetzen, die bislang am 31.12.2019 endeten, aufgehoben werden, so dass die Antragstellung nunmehr auf Dauer möglich ist. Zudem wurden einzelne Leistungen für bestimmte Betroffenengruppen erweitert bzw. erhöht (siehe im Einzelnen auf der Folgeseite). Das Beratungsangebot richtet sich auch an andere Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt
waren oder Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen.
Derzeit können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten nur schriftlich oder mit der Online- Ausweisfunktion des Personalausweises beim Bundesbeauftragten direkt gestellt werden. Siehe hierzu https://www.bstu.de/akteneinsicht/privatpersonen/
Weiterhin erfolgt eine Beratung zu
- Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche,
berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben) - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)
- Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)
- Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
- der Stiftung Anerkennung und Hilfe (verlängerte Antragsfrist 30.6.2021).
Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.
Seit mehreren Jahren ist ein anhaltendes Interesse Betroffener an dem Gesprächsangebot zu verzeichnen, weshalb erneut mit einer regen Nachfrage nach den Gesprächsterminen gerechnet wird.
Das Beratungsangebot soll auch im Jahr 2021 fortgesetzt werden. Der nächste Termin (Tag für Telefontermine) soll Donnerstag, der 8. April 2021 sein.
Hintergrundinformationen:
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen:
Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden. Ab 90 Tagen Haftzeit
gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Diese „Opferrente“ konnte seit 1. Januar 2015 bis zu 300 Euro (seit 29.11.2019 Erhöhung auf 330 Euro) monatlich betragen.
Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde, und dies Nachteile in der Rentenversicherung zu Folge hat. Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei Verwaltungsunrecht, z. B. mit gesundheitlichen Folgeschäden. Für Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen wurde eine Einmalzahlung i.H.v. 1.500 Euro eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen der beruflichen Rehabilitierung eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 214 Euro (seit 29.11.2019 Erhöhung
auf 240 Euro) erfolgen, für Rentner von 153 Euro (seit 29.11.2019 Erhöhung auf 180 Euro).Diese Leistungen kommen laut Gesetz nunmehr auch „verfolgten Schülern“ mit entsprechender Verfolgungszeit zu Gute.
Weitere Informationen:
Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt)
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Tel.: 03 91 / 5 60-15 01
Fax: 03 91 / 5 60-15 20
E-Mail: info@lza.lt.sachsen-anhalt.de
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