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Bescheide über Grundbesitzabgaben

Die Steuerabteilung der Stadt Halberstadt informiert darüber, dass für das Jahr 2020 keine Bescheide über Grundbesitzabgaben (Grundsteuern und Straßenreinigung) für die Stadt Halberstadt und ihre Ortsteile Emersleben und Klein Quenstedt versendet werden, da sich die Hebesätze für die Grundsteuern A und B bzw. die Bemessungsgrundlagen für die Straßenreinigung gegenüber dem Jahr 2019 nicht verändert haben. Bisherige Zahlungspflichten bleiben weiterhin bestehen. Die genauen Fälligkeitstermine sind dem zuletzt versandten Abgabenbescheid zu entnehmen (Fälligkeitstermine in künftigen Jahren). Die öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuern und Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2020 für die Stadt Halberstadt und ihre Ortsteile Klein Quenstedt und Emersleben erfolgte im Amtsblatt der Stadt Halberstadt vom 09.01.2020.

Hingegen wurden in der 2. Kalenderwoche Bescheide über Grundbesitzabgaben für die Ortsteile Aspenstedt, Athenstedt, Langenstein, Sargstedt und Schachdorf Ströbeck versendet. Mit den Gebietsänderungsverträgen aus dem Jahr 2009 zwischen der Stadt Halberstadt und den Gemeinden Aspenstedt, Athenstedt, Langenstein, Sargstedt und Schachdorf Ströbeck, wirksam ab 01.01.2010, wurde vereinbart, dass für die Dauer von 10 Jahren die Hebesätze für die Grundsteuern A und B und die Gewerbesteuern unverändert fortgelten. Die Anpassung der Hebesätze erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Hebesätze in der Stadt Halberstadt. Diese betragen für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 400 v. H., für die Grundsteuer B (Grundstücke) 420 v. H. und für die Gewerbesteuer 400 v. H..

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der o. g. Abteilung unter den Telefonnummern 551211, 551212 und 551213 während der Sprechzeiten gern zur Verfügung.

 

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle /15.01.2020

© Jeannette Schroeder E-Mail