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HomeAb dem 1. Januar 2024 wird die vom Stadtrat beschlossene Änderungssatzung auf dem städtischen Friedhof wirksam. In Zukunft dürfen auf Antrag nur noch Bürger mit Schwerbehindertenausweis mit der Eintragung auf Gehbehinderung den Friedhof befahren.
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© Stadt Halberstadt, 20.12.2023