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HomeDie Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen in Sachsen-Anhalt) bietet am 4.6.2020 für Halberstadt und den Landkreis Harz wieder eine Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht an.
Da die Dienststelle für den Besucherverkehr nunmehr mindestens bis Ende Juni [nur individuelle Ausnahmen] zu schließen ist und die Kooperationspartner dies ebenso handhaben, werden zunächst weiterhin alle Personen mit vereinbarten Terminen telefonisch beraten.
Wir weisen ausdrücklich auf unser Angebot hin, zunächst weiterhin Beratung telefonisch oder per Mail in Anspruch zu nehmen.
Dieser Termin (4.6.) ist komplett ausgebucht. Folgetermin (mit Anmeldeerfordernis) ist dann erst wieder der 27.8.
Hintergrundinformation:
Wir haben seinerzeit infolge der Abriegelung einzelner Orte anlässlich des Elbehochwassers folgende Verfahrensweise entwickelt, die wir nun wieder aktivieren:
Personen, die bereits einen Termin vereinbart haben, werden wir anrufen.
Personen, die einen Telefontermin vereinbaren wollen, legen wir dementsprechend nahe, sich für unser Beratungsangebot zunächst per Telefon (0391 / 560-1501 oder -1517) oder E-Mail (info@lza.lt.sachsen-anhalt.de) anzumelden; ggf. werden zeitnah die erforderlichen (komplexen) Formulare postalisch übersandt, um sie dann im Telefontermin „Zeile für Zeile“ durchzusprechen.
Für die Anmeldungen gelten folgende Zeitfenster: Mo bis Do 10 bis 16 Uhr; Fr 10 bis 13 Uhr.
Wir werden, orientiert an unserer Jahresplanung für die Sprechtage, spezielle Zeitfenster in den Terminkalendern unserer Berater exklusiv für Ratsuchende aus bestimmten Regionen reservieren; die Berater werden in diesen Zeitfenstern von ihren übrigen Aufgaben freigestellt.
Mit Rücksicht auf unsere Terminplanung und auf die Telefonrechnung der Ratsuchenden rufen wir zurück. Achtung: Hierfür ist die Voranmeldung notwendig!
Im Nachgang zu den bisherigen Pressemitteilungen weise ich darauf hin, dass die Antragstellung nach den Rehabilitierungsgesetzen nunmehr ohne Befristung möglich ist. Die aktuelle Gesetzesänderung ist am 29.11.2019 in Kraft getreten. Zu den weiteren Inhalten enthält die ergänzte Pressemitteilung erste Informationen.