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Aufruf zur Straßenreinigung – Bürgerpflicht

Der Frühjahrsputz ist im vollen Gange, und viele Flächen können bereits mit einem sauberen Anblick glänzen. Die Stadtverwaltung möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Straßen- und Gehwegreinigung eine Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer ist. Auch die öffentlichen Straßen und Gehwege sollen mit Sauberkeit glänzen, weshalb jeder Grundstückseigentümer den Gehweg vor seiner Tür immer im Auge haben sollte.

Die Verpflichtung zur Gehwegreinigung ergibt sich aus der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Halberstadt. Demnach ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet die Gehwege vor seinem Haus einmal wöchentlich zu reinigen. Zur Reinigung gehören das Entfernen von Schmutz, Unrat, Papier, Tierexkrementen, Laub und ähnlichen. Neben dem Kehren gehört zur Reinigung auch das Entfernen von Grünwuchs aus dem Pflaster und um Verkehrszeichen bzw. Laternenmasten.

Die Reinigungspflicht besteht das ganze Jahr und gilt sowohl in der Kernstadt als auch in allen Ortsteilen. In den Ortsteilen erstreckt sich die Reinigungspflicht auch auf die Fahrbahnen und Gossen.

Immer wieder ein Ärgernis sind die nicht entfernten Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Hier gilt das Verursacherprinzip, wonach der Hundehalter verpflichtet ist, die Exkremente seines Tieres sofort zu entfernen. Jeder Hundehalter muss deshalb entsprechende Utensilien beim Gassi gehen mit sich führen. Das Liegenlassen der Exkremente ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet. Ein Hundehalter kann sich nicht darauf berufen, dass er keine Möglichkeit hat die Exkremente zu entsorgen, weil beispielsweise kein Papierkorb in der Nähe ist. Notfalls müssen die Tütchen mit nach Hause genommen und dort entsorgt werden. Auch die Zahlung der Hundesteuer hat nicht das Recht zur Folge, den Hundedreck liegen zu lassen.

Für den Fall, dass die Exkremente vom Hundehalter nicht entfernt wurden und der Verursacher nicht zu ermitteln ist, bleibt die Verpflichtung zur Entfernung beim jeweiligen Anlieger.