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Aufruf zum verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk zum Jahreswechsel

Feuerwerke und das Knallen an Silvester haben in Deutschland Tradition. Der Verkauf darf in diesem Jahr wieder stattfinden.

Damit die Silvesterfeier und das neue Jahr nicht gleich mit Ärger beginnen, sollten ein paar Dinge beachtet werden.

Bis wann darf man „böllern“, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen?

Am Silvestertag ab 0.00 Uhr und am Neujahrstag bis 24.00 Uhr ist es in Deutschland grundsätzlich erlaubt, Feuerwerkskörper zu zünden.

Es bestehen wichtige Regeln und Ausnahmen.

So dürfen Pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur im Freien verwendet werden.

Explizit ausgewiesene Verbotszonen gibt es in Halberstadt nicht.

Oberbürgermeister Daniel Szarata:

„Auch wenn der Verkauf von Feuerwerk in diesem Jahr wieder gestattet ist, bedarf es bestimmt keines Nachholeffekts für die coronabedingten Verkaufsausfälle der letzten Jahre.

Bitte handeln Sie besonnen und Denken Sie an die die Natur und die Haustiere, die durch die ungewohnten und lauten Geräusche, Lichteffekte und Gerüche belastet werden.

Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr und die Bereitschaft in den Krankenhäusern möchten gewiss auch ein Silvester ohne oder zumindest mit wenig Einsätzen erleben.

Wenn alle Rücksicht nehmen und besonnen handeln, dann können wir uns in Halberstadt auf einen schönen, stimmungsvollen Jahreswechsel freuen.“

 

Anlage: Hinweise des Landesamts für Verbraucherschutz für den Jahreswechsel 2022/2023

Foto: Pixabay 

©Stadt Halberstadt/28.12.2022

© Antonia Eckold E-Mail

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