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Alkoholverbot im Stadtzentrum von Halberstadt

Im Stadtzentrum von Halberstadt gilt seit vergangenen Freitag (6. September 2019) mit Bekanntgabe im Amtsblatt ein Alkoholverbot. Das Alkoholverbot gilt in den Bereichen des Stadtzentrums Holzmarkt, Fischmarkt, Martiniplan und Breiter Weg in der Zeit von montags bis samstags von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausgenommen davon ist der Konsum von Alkohol auf den gastronomisch bewirtschafteten Flächen, während angemeldeter und genehmigter Veranstaltungen sowie bei Eheschließungen in unmittelbarer Nähe des Rathauses.

Oberbürgermeister Andreas Henke am 28. August 2019: „Als Reaktion auf sich seit Wochen häufende Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Anliegern, Gewerbetreibenden, Händlern und Gästen der Stadt über alkoholkonsumierende Personengruppen in Bereichen des Stadtzentrums in Verbindung mit hoher Lärmbelästigung, erheblichen Verunreinigungen, Verrichtungen von Notdurften sowie verbalen Belästigungen habe ich zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Ordnung und Sicherheit ein Alkoholverbot erlassen. Grundlage dafür ist das Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit dem Gesetz über die Öffentliche Ordnung und Sicherheit.

Im Wissen darum, dass der Stadtrat das für kommunales Satzungsrecht zuständige Gremium ist, gilt diese Verfügung so lange, bis der Stadtrat eine abschließende Entscheidung zum Fortbestand und Ergänzung der Satzung oder zur Aufhebung getroffen hat.“

Oberbürgermeister Andreas Henke hatte sowohl den Stadtrat, als auch die Polizei „im gemeinsamen Interesse an einem sicheren und sauberen Stadtzentrum um wohlwollende Begleitung und Unterstützung“ gebeten. Die Händler in der Innenstadt beklagen bereits gravierende Kunden- und Umsatzrückgänge, Zunahme von Ladendiebstählen sowie Probleme in der Personalgewinnung, da gerade Mitarbeiterinnen sich nicht mehr sicher fühlen, wenn Sie abends ihre Geschäfte verlassen.

Inzwischen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 5. September sich zu eindeutig zum Alkoholverbot in der Innenstadt bekannt und die Verwaltung beauftragt, diesbezügliches Satzungsrecht zu schaffen. Verbotsschilder weisen auf das Alkoholverbot im Stadtzentrum hin. Zur Durchsetzung des Verbotes erfolgen verstärkte Kontrollen durch die Ordnungsabteilung und die Polizei.

Das Alkoholverbot ist durch folgende Verfügung erlassen worden:

Allgemeinverfügung gm. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit §§ 2,13 Gesetz über die Öffentliche Ordnung und Sicherheit (SOG)

Zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit gilt ab sofort ein Alkoholverbot in den Bereichen des Stadtzentrums Holzmarkt, Fischmarkt, Martiniplan und Breiter Weg in der Zeit von montags bis samstags von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausgenommen davon ist der Konsum von Alkohol auf den gastronomisch bewirtschafteten Flächen, während angemeldeter und genehmigter Veranstaltungen sowie bei Eheschließungen in unmittelbarer Nähe des Rathauses. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet. Die Verfügung gilt so lange, bis der Stadtrat, als das für das kommunale Satzungsrecht zuständige Gremium,eine abschließende Entscheidung zum Fortbestand oder zur Aufhebung getroffen hat.

Halberstadt, 28.08.2019

Andreas Henke / Oberbürgermeister

Bildunterschrift: Wolfgang Hartmann, Mitarbeiter der Ordnungsabteilung der Stadt, beim Anbringen der Schilder, die auf das Alkoholverbot im Stadtzentrum hinweisen. (Foto: Stadtverwaltung Halberstadt)

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle /10.09.2019

© Ute Huch E-Mail

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