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Alkoholverbot im Stadtzentrum von Halberstadt

Oberbürgermeister Andreas Henke: „Als Reaktion auf sich seit Wochen häufende Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Anliegern, Gewerbetreibenden, Händlern und Gästen der Stadt über alkoholkonsumierende Personengruppen in Bereichen des Stadtzentrums in Verbindung mit hoher Lärmbelästigung, erheblichen Verunreinigungen, Verrichtungen von Notdurften sowie verbalen Belästigungen habe ich zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Ordnung und Sicherheit ein Alkoholverbot erlassen. Grundlage dafür ist das Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit dem Gesetz über die Öffentliche Ordnung und Sicherheit.

Im Wissen darum, dass der Stadtrat das für kommunales Satzungsrecht zuständige Gremium ist, gilt diese Verfügung so lange, bis der Stadtrat eine abschließende Entscheidung zum Fortbestand und Ergänzung der Satzung oder zur Aufhebung getroffen hat.“

Oberbürgermeister Andreas Henke hat sich mit einem Informationsschreiben an die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates Halberstadt und an die Polizei gewandt und „im gemeinsamen Interesse an einem sicheren und sauberen Stadtzentrum um wohlwollende Begleitung und Unterstützung“ gebeten.

Die Händler in der Innenstadt beklagen bereits gravierende Kunden- und Umsatzrückgänge, Zunahme von Ladendiebstählen sowie Probleme in der Personalgewinnung, da gerade Mitarbeiterinnen sich nicht mehr sicher fühlen, wenn Sie abends ihre Geschäfte verlassen.

 

Das Alkoholverbot ist durch folgende Verfügung erlassen worden:

Allgemeinverfügung gm. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit §§ 2,13 Gesetz über die Öffentliche Ordnung und Sicherheit (SOG)

Zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit gilt ab sofort ein Alkoholverbot in den Bereichen des Stadtzentrums Holzmarkt, Fischmarkt, Martiniplan und Breiter Weg in der Zeit von montags bis samstags von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr.

Ausgenommen davon ist der Konsum von Alkohol auf den gastronomisch bewirtschafteten Flächen, während angemeldeter und genehmigter Veranstaltungen sowie bei Eheschließungen in unmittelbarer Nähe des Rathauses.

Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet.

Die Verfügung gilt so lange, bis der Stadtrat, als das für das kommunale Satzungsrecht zuständige Gremium, eine abschließende Entscheidung zum Fortbestand oder zur Aufhebung getroffen hat.

Halberstadt, 28.08.2019

Andreas Henke

Oberbürgermeister

 

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle /28.08.2019

© Anja König E-Mail