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Achtung zeitlich begrenztes Halteverbot für die Zeit der Straßenreinigung in der Beethoven- und Wasserturmstraße

Die Abteilungen Stadtgrün/Sauberkeit und Ordnung der Stadt Halberstadt weist die Fahrzeugführer auf folgende neue Parkverbotsbeschilderung hin: In der Beethovenstraße ab Einmündungsbereich Spiegelsbergenweg/Ecke Beethovenstraße bis zur David-Oistrach-Straße gilt ab sofort mittwochs von 7.00 bis 8.00 Uhr ein neues Halteverbot. Darüber hinaus gilt mittwochs von 9.00 bis 10.00 Uhr ein neues zeitlich begrenztes Halteverbot in der Wasserturmstraße gegenüber vom Feldweg 277 in Richtung Wernigeröder Straße. Die Fahrzeugführer werden gebeten, das Halteverbot einzuhalten, damit die Straßenreinigung ohne Behinderung erfolgen kann.

Die Umsetzung der neuen Beschilderungen ist erfolgt und die Fahrzeugführer werden um Beachtung der absoluten Halteverbote gebeten. Nach einer zweiwöchigen Eingewöhnungsphase erfolgt die Einbeziehung in die Verkehrsüberwachung und bei Verletzung müssen Verwarngelder erhoben werden.

 

 

 

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle /01.02.2019

© Nicola Westphal E-Mail